ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Immobilienmaklers regeln das Geschäftsverhältnis zwischen der Immobilienvermittlung und der natürlichen oder juristischen Person, die mit dem Makler einen schriftlichen Vermittlungsvertrag abschließt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vermittlungsvertrags, der zwischen dem Makler und dem Auftraggeber geschlossen wird.

Einzelne Begriffe im Sinne dieser Allgemeinen Bestimmungen haben die folgenden Bedeutungen:

  1. Immobilienmakler ist Hotels Concept d.o.o., Julija Klovića 13, 51260 Crikvenica, Kroatien, ein Handelsunternehmen, das unter der Marke Immo Concept tätig ist und die Voraussetzungen für die Durchführung der Immobilienvermittlung gemäß dem Gesetz über die Immobilienvermittlung erfüllt (im Folgenden: Makler).
  2. Vermittlungsagent ist eine natürliche Person, die im Verzeichnis der Immobilienvermittlungsagenten eingetragen ist und als solche beim Makler angestellt ist (im Folgenden: Agent).
  3. Immobilienvermittlung sind die Handlungen des Maklers, die die Verbindung zwischen dem Auftraggeber und Dritten betreffen, sowie die Verhandlungen und Vorbereitungen zum Abschluss von Rechtsgeschäften, deren Gegenstand eine bestimmte Immobilie ist, insbesondere beim Kauf, Verkauf, Tausch, Miete, Pacht usw.
  4. Auftraggeber ist eine natürliche oder juristische Person, die mit dem Makler einen schriftlichen Vermittlungsvertrag abschließt (Verkäufer, Käufer, Mieter, Vermieter, Pächter, Mietnehmer und andere mögliche Teilnehmer am Immobilienverkehr – im Folgenden: Auftraggeber).
  5. Dritte Person ist eine juristische oder natürliche Person, die der Makler mit dem Auftraggeber zu verbinden versucht, um Verhandlungen über den Abschluss von Rechtsgeschäften zu führen, deren Gegenstand eine bestimmte Immobilie ist (im Folgenden: Dritte Person).

Vermittlungsvertrag

Mit dem Vermittlungsvertrag verpflichtet sich der Makler, eine Person mit dem Auftraggeber in Verbindung zu bringen, die mit ihm über den Abschluss eines Vertrags verhandeln würde, und der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Makler eine bestimmte Provision zu zahlen, wenn der Vertrag abgeschlossen wird. Der Vermittlungsvertrag wird zwischen dem Makler und dem Auftraggeber geschlossen. Im Vermittlungsvertrag müssen die wesentlichen Angaben für die Vermittlung wahrheitsgemäß, genau und vollständig angegeben werden. Wenn kein Vermittlungsvertrag unterzeichnet wird, ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, dem Makler eine Vergütung zu zahlen, es sei denn, der Makler kann nachweisen, dass er bei dem Abschluss des Rechtsgeschäfts vermittelt hat.


Pflichten des Maklers

Der Makler ist verpflichtet, bei der Vermittlung Folgendes zu tun:

  1. Zu versuchen, eine juristische oder natürliche Person zu finden und mit dem Auftraggeber in Verbindung zu bringen, um das vermittelte Geschäft abzuschließen.
  2. Den Auftraggeber über den durchschnittlichen Marktpreis ähnlicher Immobilien zu informieren.
  3. Eine Einsichtnahme in die Unterlagen vorzunehmen, die das Eigentum oder ein anderes dingliches Recht an der Immobilie nachweisen, und auf Folgendes hinzuweisen:
    • Auf Mängel und mögliche Risiken im Zusammenhang mit dem rechtlichen Status der Immobilie.
    • Auf eingetragene dingliche Rechte oder andere Rechte Dritter.
    • Auf die rechtlichen Folgen der Nichterfüllung von Verpflichtungen gegenüber Dritten.
  4. Die Immobilie auf dem Markt zu präsentieren, sie auf vereinbarte Weise zu bewerben und andere vereinbarte Handlungen durchzuführen.
  5. Die Besichtigung der Immobilien zu ermöglichen.
  6. Bei Verhandlungen zu vermitteln und zu versuchen, einen Vertrag abzuschließen.
  7. Die persönlichen Daten des Auftraggebers und Geschäftsgeheimnisse zu schützen.
  8. Den Verwendungszweck des Grundstücks gemäß den Vorschriften über die Raumordnung zu überprüfen.
  9. Den Auftraggeber über alle Umstände zu informieren, die für das beabsichtigte Geschäft wichtig sind.

Pflichten des Auftraggebers

Mit dem Abschluss des Vermittlungsvertrags verpflichtet sich der Auftraggeber:

  1. Den Makler über alle wichtigen Umstände zu informieren und Unterlagen vorzulegen, die das Eigentum oder andere Rechte an der Immobilie nachweisen.
  2. Die Besichtigung der Immobilie zu ermöglichen.
  3. Den Makler über wesentliche Informationen zur gewünschten Immobilie, einschließlich Beschreibung und Preis, zu informieren.
  4. Dem Makler die Vergütung gleichzeitig mit dem Abschluss des Vorvertrags oder Vertrags zu zahlen.
  5. Dem Makler die Kosten zu erstatten, die die üblichen Vermittlungskosten überschreiten.
  6. Den Makler über Änderungen im Zusammenhang mit dem Geschäft, für das er bevollmächtigt ist, zu informieren.

Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, ein Rechtsgeschäft abzuschließen, haftet jedoch für Schäden, wenn er nicht in gutem Glauben handelt.


Vermittlungsgebühr

Die Höhe der Vermittlungsgebühr wird im Vermittlungsvertrag festgelegt. Der Makler erwirbt das Recht auf die volle Gebühr mit dem Abschluss des Rechtsgeschäfts, für das er vermittelt hat.


Beendigung des Vertrags

Der Vermittlungsvertrag kann durch Kündigung einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 10 Arbeitstagen beendet werden. Der Makler hat Anspruch auf eine Vergütung, wenn der Auftraggeber innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Vertrages einen Geschäft abschließt, der aus der Tätigkeit des Maklers resultiert.


Schlussbestimmungen

Alle Änderungen bezüglich der Identität, Adresse oder des Sitzes sind von den Vertragsparteien innerhalb von 7 Tagen einander mitzuteilen. Für Streitigkeiten, die nicht einvernehmlich gelöst werden können, ist das Gericht in Rijeka zuständig.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.01.2025.

Crikvenica, 31.12.2024

Robert Marić, Direktor